Familienrecht | Wenn die Ehe aufgelöst wird, ist es am besten, eine Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens zu treffen.
Ist eine Einigung zwischen den Ehegatten nicht möglich, bleibt nur der Weg über einen gerichtlichen Vergleich.
Die Ehegatten müssen jedoch bedenken, dass die Art der Aufteilung ausschließlich Sache des Gerichts ist.
Das Gericht kann die einzelnen Güter aufteilen, wenn dies möglich ist, sie in gemeinsames Eigentum überführen, sie in Alleineigentum überführen oder ihren Verkauf vorsehen.
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