Werkvertrag | Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegt ein Bauwerk als Werk einer besonderen rechtlichen Regelung. Dabei muss es sich nicht ausschließlich um ein Bauwerk handeln, sondern auch um die Änderung einer Immobilie oder eines Grundstücks.
So unterscheidet sich beispielsweise die Regelung der Abnahme des Bauwerks von den allgemeinen Bestimmungen.
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