Mietvertrag | Eine der grundlegenden Verpflichtungen des Mieters aus dem Vertrag besteht in der Regel darin, die routinemäßige Instandhaltung und kleinere Reparaturen an der Wohnung durchzuführen.
Häufig kommt es zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter darüber, was eine solche laufende Instandhaltung oder kleinere Reparaturen sind und welche Partei zu ihrer Durchführung verpflichtet war.
Insbesondere im Schadensfall oder bei Beendigung des Mietverhältnisses kann es zwischen Mieter und Vermieter zu einem Streit darüber kommen, ob der Mieter seine Pflicht verletzt hat. Der Vermieter ist dann oft nicht bereit, dem Mieter die Kaution oder einen angemessenen Teil davon zurückzugeben.
Was unter gewöhnlicher Instandhaltung oder Kleinreparaturen zu verstehen ist, wird in der Regierungsverordnung Nr. 308/2015 Slg. näher ausgeführt oder kann sich aus der Rechtsprechung ergeben.
Benötigen Sie Rechtsdienstleistungen im Bereich vom Vertrag? Ich werde Ihnen gerne helfen.
Anwaltskanzlei in Tschechien mit Spezialisierung auf Mietvertrag und Handelsrecht. | Prag, Zlín, online.