Kaufvertrag | Beim Kauf einer Immobilie über einen Immobilienmakler ist standardmäßig ein Reservierungsvertrag erforderlich.
Das Hauptprinzip des Reservierungsvertrags ist die Verpflichtung des Verkäufers, die Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum nicht zum Verkauf anzubieten.
Die Parteien übersehen jedoch häufig, dass die Reservierungsvereinbarung auch als Vertrag für einen künftigen Vertrag dient.
Mit anderen Worten: Die Parteien sind verpflichtet, auf der Grundlage der Reservierungsvereinbarung einen Kaufvertrag abzuschließen, ohne deren Inhalt im Voraus zu kennen.
Bei späteren Verhandlungen kann es daher zu Streitigkeiten über den Inhalt des Kaufvertrags kommen.
Obwohl der Reservierungsvertrag in erster Linie als Verpflichtung zwischen Verkäufer und Käufer gedacht ist, veranlasst der Vermittler häufig, dass die Reservierungsvertrag wegen der Provision auf sein Konto überwiesen wird.
Wird der Reservierungsvertrag storniert, ist der Käufer im Ungewissen, ob er die Reservierungsbühr zurückerhalten wird.
Benötigen Sie eine Rechtsberatung für einen Kaufvertrag oder Immobilie? Ich helfe Ihnen gerne.
# Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Kaufvertrag und Immobilien | Büro in Prag,