Schenkungsvertrag | Wenn Sie eine Schenkung von Liegenschaft planen, sollten Sie sich vor den im Internet standardmäßig verfügbaren Vertrag hüten.
Für einen ordnungsgemäßen Eigentumsübergang ist es unerlässlich, dass die Schenkungsurkunde die Voraussetzungen einer Erwerbsurkunde im Sinne des Grundbuchgesetzes erfüllt.
In der Praxis versäumen es die Vertragsparteien häufig, das Grundstück mit den entsprechenden Angaben zu versehen, woraufhin das Katasteramt den Antrag auf Eintragung aus diesem Grund ablehnt. Dazu gehört die Angabe, ob es sich bei dem Grundstück um ein Baugrundstück handelt.
Es sind aber auch andere Tatsachen zu beachten, die sich insbesondere aus dem Grundbuch ergeben und die von einem Rechtsanwalt geprüft werden müssen.
Wenn Sie beschließen, die Immobilie Ihren Kindern oder Verwandten zu schenken, um in dem Haus oder der Wohnung zu wohnen, ist es sicherlich ratsam, dem Abschluss des Schenkungsvertrags einen Dienstbarkeitsvertrag (Grunddienstbarkeit) beizufügen, der ein lebenslanges Wohnrecht begründet.
Benötigen Sie rechtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Schenkungsvertrag oder Kaufvertrag? Ich helfe Ihnen gerne weiter.
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