Handelsrecht | Der Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen unterliegt dem Gesetz.
Bevor ein Aktionär einen Anteilsübertragungsvertrag abschließt, muss er sich über die satzungsmäßigen Grenzen informieren. Es ist möglich, dass die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist.
Das Gesetz sieht nämlich ausdrücklich vor, dass die Übertragung eines Anteils an einen Dritten der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf.
Ohne diese Zustimmung wird der Übertragungsvertrag nicht wirksam.
Benötigen Sie Rechtsdienstleistungen im Bereich des Handelsrechts? Ich helfe Ihnen gerne.
# Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Handelsrecht und Gesellschaften | Büro in Prag.