E-Commerce | Beim Verkauf (Kauf) eines E-Shops ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Sache im Sinne des Rechts handelt.
Ein E-Shop ist vielmehr als ein Bündel verschiedener Eigentumsrechte zu behandeln, z.B. Domainrechte, Rechte an Kundendatenbanken oder geistige Eigentumsrechte (insbesondere Marken).
Daher muss bei der geplanten Übertragung des E-Shops auch das Eigentum an allen seinen Unterelementen übertragen werden.
Je nach Art des Falles kann die gesamte Situation jedoch vereinfacht werden, indem die Parteien einen Betriebskaufvertrag abschließen. Die Anlage ist als Begriff direkt im Gesetz definiert, aber die Parteien müssen sich über alle damit verbundenen Konsequenzen im Klaren sein.
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