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Vermutungen im Werkvertrag

Werkvertrag | Vertragsparteien verwenden in Verträgen häufig Klauseln wie „shall be“, „pay“ oder „considered“. Dieses Verfahren erleichtert es den Vertragsparteien, künftig eine bestimmte Situation zu lösen, z.B. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung des Auftragnehmers zur Werkübernahme nicht nach, gilt das Werk an einem bestimmten Tag nach der Aufforderung als übergeben.

Bisher wurden solche Regelungen von den Gerichten als relativ ungültig angesehen.

Der Oberste Gerichtshof begründete die Ungültigkeit solcher Vereinbarungen wie folgt: „(…) eine gesetzliche Vermutung ist eine Konstruktion, die nur durch Gesetz festgestellt werden kann und deren Folge unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen die Notwendigkeit ist, unbedingt bzw bedingt die Existenz von etwas annehmen, dessen Existenz nicht sicher ist, oder es tatsächlich sicher ist, dass dies nicht der Fall ist. Im Urteil vom 18.03.2010, Aktenzeichen 23 Cdo 5508/2007, kam er dann einstimmig zu dem Schluss, dass die Eine gesetzliche Vermutung und eine gesetzlich festgelegte Fiktion verpflichten das Gericht dazu, entweder bedingungslos oder bedingt das Gegebene zu prüfen, von dem es nicht sicher ist, ob es so ist, oder sogar sicher ist, dass es nicht so ist, und er fuhr mit der Überlegung fort, dass die Konstruktion von Vermutungen, Ihr Charakter und die damit verbundenen Folgen gehören nur zum Gesetz.“ (siehe Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 4. März 2020, Aktenzeichen 32 Cdo 1287/2018).

Die neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verwirft diese automatische Einsicht in die Ungültigkeit der vertraglichen Vereinbarung aus rechtlicher Vermutung oder Fiktion. In einer aktuellen Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass „eine Vereinbarung zwischen zwei Unternehmern im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit besteht, dass „das Werk als übergeben gilt, wenn der Kunde nicht ohne Angabe von Gründen und wiederholt (mindestens 2x) zur Entgegennahme des Werkes erscheint.“ „, die auf eine vertragliche Anpassung der Bedingungen der Übergabe des Werks als eine der Voraussetzungen für die Entstehung des Anspruchs des Auftragnehmers auf Zahlung des Arbeitspreises abzielt, ist weder durch die Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs als solche verboten, noch ist dies der Fall ohne weiteres gegen die guten Sitten verstoßen.“ (siehe Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 31. März 2022, Aktenzeichen 23 Cdo 1001/2021).

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JUDr. Martin Blaha, advokát

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Dlouhodobě se zaměřuji na propojení práva a technických odvětví, zejména stavebnictví, strojírenství, elektrotechniky, informačních technologií a inovací. Rád vám však poskytnu právní službu i v jiné oblasti, zastoupím vás před soudem či při jednání s úřadem.

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