Mietvertrag | Mit der Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde eine genauere rechtliche Regelung zur Zustellung an den Mieter eingeführt.
Die Zustellung über ein Datenpostfach wird immer häufiger.
Bislang war jedoch umstritten, ob eine Vereinbarung über die Zustellung auf diesem Weg unzulässig ist.
Neu ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich festgelegt, dass im Mietvertrag die Zustellung über ein Datenpostfach vereinbart werden kann.
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