IT-Recht | Üben Sie für die Gesellschaft die Funktion des Geschäftsführers aus und entwickeln gleichzeitig als Programmierer Software?
Achtung: Die Ausübung der Geschäftsführerfunktion stellt kein Arbeitsverhältnis dar.
In der Praxis stelle ich häufig fest, dass die Gesellschaft die Urheberrechte an der vom Geschäftsführer entwickelten Software nicht ordnungsgemäß geregelt hat.
Ist die Gesellschaft nicht Inhaberin der Urheberrechte, kann sie darüber auch nicht ordnungsgemäß verfügen.
Ein noch größeres Problem entsteht dann beim Verkauf der Gesellschaft.
Müssen Sie die Urheberrechte an einer Software oder einem Programm regeln? Ich helfe Ihnen gerne.
# Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf IT-Recht und Software. | Rechtsanwalt Prag | blaha@blahalegal.cz


